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Bernkastel-Kues - Zwangsumzug bei Hartz4 wird meist von einer Behörde veranlasst, welche auch die Umzugskosten trägt.

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Bernkastel-Kues - Zwangsumzug verlangt die Behörde

Zwangsumzug verlangt die Behörde

Zwangsumzug – Hartz4-Empfänger haben Recht auf genaue Prüfung



Ein Zwangsumzug findet in der Regel dann statt, wenn Hartz4-Empfänger laut dem Arbeitsamt in einer zu teuren Wohnung leben. Das Amt zahlt die Mietkosten nur bis zu einem bestimmten Betrag. Wird dieser überschritten, erhalten Arbeitslose ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihre Mietkosten zu senken und im gegebenen Fall einen Zwangsumzug vorzunehmen. Bevor aber gleich eine kleinere und kostengünstigere Wohnung gesucht wird, sollte man das Gespräch mit dem Vermieter suchen, um über eine etwaige Lösung zu sprechen. Auch können noch einmal alle Details des Mietvertrages geprüft werden, ob nicht doch eine Mietminderung vollzogen werden kann. Ebenso sollte das Umfeld genausten einer Prüfung unterzogen werden. Wenn gute Gründe wie der einer Krankheit, Kinder aus der gewohnten Umgebung herausgerissen werden oder eine pflegebedürftige Person mit im Haushalt wohnt, dann sollte zunächst Widerspruch gegen den Zwangsumzug eingelegt werden.

Zwangsumzug gestattet Kostenentschädigung beim Einrichten der neuen Wohnung



Sind die Angaben für das Arbeitsamt nicht stark genug und dem Hartz4-Empfänger steht doch ein Zwangsumzug bevor, werden sämtliche Kosten, die in irgendeiner Art mit dem Zwangsumzug in Verbindung stehen, vom Arbeitsamt übernommen. Das beginnt bei den Telefonaten mit Vermietern oder Besichtigungstermine, bei denen Reisekosten entstehen und endet bei den allgemein anfallenden Umzugskosten wie der Anmietung eines Transporters, Anheuern von Helfern oder der Erwerb von Umzugskisten. Wichtig zu wissen bei der Wohnobjektsuche ist, dass sich Hartz4-Empfänger - sollte es zu einer Ablehnung kommen - den negativen Bescheid schriftlich bestätigen lassen. Somit können sie dem Amt nachweisen, dass sie sich um eine neue Wohnung bemühen und auch zu dem Besichtigungsterminen vor Ort anwesend waren. Ist dann eine Wohnung gefunden und der Zwangsumzug wird vollstreckt, werden auch in der neuen Wohnungen einige Kosten gedeckt. Es kann zum Beispiel ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden, so dass Gardinenstangen oder Fußbodenbeläge erneuert werden können. Ebenso steht ein Pauschalbetrag für den Einbau einer Spüle mit Armatur oder eines Spiegelschranks im Bad zur Verfügung.
Über detaillierte Angaben zu einem Zwangsumzug sollten sich Hartz4-Empfänger an ihren Sacharbeiter im Arbeitsamt wenden.

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