Nicht nur wer in Eigenregie in das Alpenland umzieht, muss die Zollpapiere für einen Umzug in die Schweiz bereit halten und sich im Voraus genau informieren, welche Gegenstände abgabefrei und formlos in die Schweiz eingeführt werden können. Für Unternehmen, die zum Beispiel mit einem Umzug in die Schweiz beauftragt wurden, gilt unter anderem, dass gebrauchtes Werkzeug vorübergehend über die Schweizer Grenze gebracht werden kann. Neues Handwerkszeug muss grundsätzlich per Zollpapiere in der Schweiz angemeldet werden. Es ist eine sogenannte Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) zu erstellen. Die Zollpapiere für die Schweiz werden nur dann ausgestellt und frei gegeben, wenn für die angemeldeten Gegenstände eine Sicherheit oder ein Depot in Form von Bargeld oder einer Bürgschaft hinterlegt wird. Das Geld wird bei der Ausreise aus der Schweiz zurückerstattet beziehungsweise wird die Bürgschaft aufgelöst. Die zeitliche Begrenzung für die vorübergehende Einfuhr der Waren ist auf zwei Jahre beschränkt. Wird das Handwerkszeug nach den zwei Jahren weiterhin gebraucht, so kann eine Verlängerung, maximal noch drei Jahre lang, von jeweils einem Jahr beantragt werden. Zu den allgemeinen Waren der ZAVV gehören neben dem Handwerkszeug, Beförderungsmittel, Berufsausrüstung oder Messe- und Ausstellungswaren.Waren die Informationen für Sie hilfreich?
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