Ummeldung wegen Umzugs – Fristen einhalten
Ein Umzug fordert nicht nur Schweiß vom Tragen der
Umzugskartons, sondern bringt auch eine Menge Schriftverkehr mit sich – zum Beispiel die
Ummeldung der Adresse bei den Behörden in Bischofswerda. Die Frage, die sich vielen Umziehenden stellen, ist „Wo muss ich die Ummeldung bei einem Umzug überall durchführen?“. Hinzu kommt noch, dass bei einigen Behörden Fristen eingehalten werden müssen, wie bei dem Einwohnermeldeamt. Frühestens sieben Tage, bevor der Umzug stattfindet, kann eine Ummeldung vorgenommen werden. Das heißt, es erfolgt die Abmeldung des alten Wohnsitzes. Dazu sollten der Personalausweis oder der Reisepass vorliegen. In der neuen Wohnung angekommen, sollte in kurzer Zeit die Anmeldung bei der dortigen Behörde erfolgen. Je nach dem in welchem Bundesland der neue Wohnsitz liegt, beträgt die Frist ein bis zwei Wochen, in denen die Ummeldung vorgenommen werden sollte. Wird die Frist der Ummeldung bei einem Umzug nicht eingehalten, so kann von der Behörde ein Bußgeld von 25 Euro und mehr erhoben werden. Wer die Ummeldung schnell und ohne Wartezeiten erledigen möchte, der kann das Online-Angebot nutzen und die Formulare im Internet ausfüllen. Allerdings bieten noch nicht alle Ämter diesen Dienst an.
Nach dem Umzug Ummeldungen nicht vergessen
Neben dem Einwohnermeldeamt müssen die Adressänderungen nach einem Umzug auch dem Finanzamt, der Krankenkasse oder dem Arbeitsamt mitgeteilt werden. Empfänger von Arbeitslosengeld sollten nach dem Umzug die Ummeldung schnellstmöglich vornehmen. Denn ist ein anderes Arbeitsamt zuständig, so muss auch ein neuer Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden. Die Unterlagen werden automatischen an den neuen Sachbearbeiter geschickt.
Auch die Ummeldung auf der Zulassungsstelle darf nicht vergessen werden. Denn die Adressdaten in den Fahrzeugpapieren müssen aktualisiert werden. Bevor allerdings dieser Schritt unternommen werden kann, muss die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts vorliegen. Zudem müssen der Personalausweis, der KFZ-Schein und der -Brief auf die Zulassungsstelle mitgebracht werden. Für die KFZ-Ummeldung wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben und weitere 35 Euro für ein neues Kraftfahrzeug-Kennzeichen.
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