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Umzug gut versichern
Wird ein Umzug von einer Umzugsspedition übernommen, so stellt sich die Frage, wer die Kosten im Falle eines Unfalls oder bei Beschädigung des Transportgutes übernimmt. Die Umzugsunternehmen sind – wenn LKWs bis zu 3,5 Tonnen benutzt werden – laut dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Umzugsversicherung (auch Umzugsgutversicherung) abzuschließen, die eine Grundhaftung von 620 Euro pro Kubikmeter beinhaltet. Die Grundhaftung setzt aber nicht im Fall unabwendbarer Ereignisse ein. Zu diesen Ereignissen zählen unter anderem Unfälle, die durch Dritte verursacht wurden, und auf die die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens keinen Einfluss haben. Um unabwendbare Ereignisse in den Versicherungsschutz aufzunehmen, muss die Umzugsversicherung entsprechend angepasst werden. Zudem sollten sich Interessenten bei den Umzugsunternehmen erkundigen, ob lediglich der Zeit- oder der Neuwert der transportierten Gegenstände versichert ist. Laut GüKG deckt die Umzugsversicherung neben dem Transport der Fracht auch dessen Lagerung ab.
Die Umzugsunternehmen sind dazu verpflichtet Auskunft zu geben. Je nach dem wie wertvoll die Fracht ist, kann individuell die Versicherungssumme erhöht werden.
Es wird empfohlen sich verschiedene Angebote, die Umzugsversicherung mit inbegriffen, von Umzugsunternehmen einzuholen. Gerade im Versicherungsbereich schwanken die Kosten sehr stark. Da kann sich ein Vergleich lohnen!
Wird der Umzug privat durchgeführt, kann im Schadensfall auf die Haftpflichtversicherung zurück gegriffen werden.
Belehrungspflicht über Transportgutversicherung
Vor einem Vertragsabschluss mit einem Umzugsunternehmen ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter auf den Versicherungsstatus hinweisen, damit der Auftraggeber abwägen kann, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist. Ein seriöses Umzugsunternehmen klärt über die oben genannten Sachverhalte ausführlich auf und räumt den Interessenten die Möglichkeit ein, eine Versicherung abzuschließen, die den wahren Wert des Transportguts versichert.
Sollte sich eine Umzugsfirma weigern, konkrete Informationen über die Umzugsversicherung vorzulegen, dann wird empfohlen, sich von dem Unternehmen abzuwenden.
Umzugsversicherung: fristgerechtes Melden von Schäden
Werden Schäden nicht gleich am Umzugstag bemerkt, so müssen sie fristgerecht (meistens bis spätestens einen Tag nach dem Umzug) und schriftlich der Umzugsspedition gemeldet werden. Verdeckte Schäden sind innerhalb von zwei Wochen dem Umzugsunternehmen mitzuteilen.
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