Möglichkeiten der Umzugsfinanzierung
Ein Umzug durchzuführen, bedeutet nicht nur viel Kraft und Nerven zu lassen, sondern auch seinen Geldbeutel für die Umzugsfinanzierung zu öffnen. Je nach Größe der Wohnung kann ein Umzug entsprechend teuer ausfallen. Geld wird unter anderem für ein Umzugsunternehmen oder in Eigenregie für das Anmieten eines Transporters benötigt. Bis hin zu neuen Einrichtungsgegenständen, die für die neue Wohnung anfallen, müssen die finanziellen Ausgaben gut kalkuliert werden. Eine Umzugsfinanzierung kann im besten Fall durch das Ersparte abgedeckt oder, wenn das Konto nicht genügend hergibt, über einen Kredit finanziert werden. Dieser kann bei einer Bank beantragt oder direkt über einige Umzugsunternehmen in Anspruch genommen werden. Letzter haben in der Regel mit ihrer Hausbank Konditionen für eine Umzugsfinanzierung ausgehandelt, so dass durchaus lukrativere Bedingungen bei Aufnahme eines Kredits vorhanden sein können. Ein Vergleich lohnt sich.
Umzugsfinanzierung per Kredit
Die Umzugsfinanzierung über einen Kredit sicher zu stellen, empfiehlt sich dann, wenn die Kosten für den geplanten Umzug zu hoch ausfallen und die Umziehenden nicht auf ihren Dispo-Kredit zurückgreifen möchten. Denn in der Regel ist der Zinssatz des Dispos höher als bei einem Umzugskredit. Die Umzugsfinanzierung kann somit zu günstigeren Konditionen erfolgen. Sie wird ähnlich wie ein Ratenkredit gehandhabt. Um die Umzugsfinanzierung über solch einen Kredit bewilligt zu bekommen, müssen ein Einkommensnachweise eingereicht und eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden. Die Rückzahlung der Kreditsumme erfolgt, je nach Kreditvertrag, monatlich oder vierteljährlich, in Raten.
Umzugsfinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit oder den Arbeitgeber
Wird ein Umzug notwendig, weil zum Beispiel eine neue Arbeitsstelle gefunden wurde, die sich in einer anderen Stadt befindet, so kann die Umzugsfinanzierung je nach Voraussetzung teilweise oder komplett durch das Arbeitsamt übernommen werden. Das Arbeitsamt ist aber nicht in jedem Fall dazu verpflichtet die Umzugskosten zu tragen. Bei rechtzeitiger Antragstellung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen, werden jedoch zumindest Zuzahlungen bewilligt.
Wer einen Job hat und versetzt wird, kann diesen berufsbedingten Umzug über den
Arbeitgeber finanzieren.
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