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Unterschleißheim - Umzug von der Steuer absetzen - Ratgeber

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Unterschleißheim - Was ist bei einem Umzug alles von der Steuer absetzbar?
Die Stadt Unterschleißheim in Oberbayern ist bekannt für das Netzwerk Innovative Community Unterschleissheim kurz ICU. Die Stadt hat circa 0,029 Millionen Einwohner und umfasst eine Fläche von rund 14 Quadratkilometer und liegt im Süden von Deutschland.

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Was ist bei einem Umzug alles von der Steuer absetzbar?

Umzugskosten von der Steuer absetzenVon uns bekommen Sie nützliche Tipps und Tricks, und erfahren was Sie bei einem Umzug alles steuerlich geltend machen können. Bei einem privaten Umzug / haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie jährlich bis zu 20.000 Euro und davon 20 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro von der Steuer absetzen. Das fällt unter den Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie Ihre Aufwendungen als Werbungskosten absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Arbeiten, die Sie theoretisch selbst erledigen könnten. Beauftragen Sie dafür eine Firma, die dies für Sie erledigt, können Sie das steuerlich geltend machen. Diese müssen jedoch in der Wohnung / dem Haus oder auf dem Grundstück ausgeübt worden sein. Voraussetzung ist auch, dass Sie von jeder Dienstleistung eine Rechnung haben und das Geld überwiesen haben. Generell sind alle Handwerker-Rechnungen, die Sie selbst bezahlen von der Steuer absetzbar.

Wenn Sie Ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen möchten müssen Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, sich eine Rechnung ausstellen lassen und den gewünschten Betrag zwingend überweisen. Bei Barzahlungen erkennt das Finanzamt dies nicht an. Dies gilt auch für die Umzugshelfer. Idealerweise haben Sie auch hier einen Zahlungsnachweis und das Geld überwiesen. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können Sie auch den Verpflegungsmehraufwand mit der Verpflegungskostenpauschale absetzen. Die Höhe der Verpflegungspauschale beläuft sich auf etwa 28 Euro am Tag (maximal jedoch für drei Monate).

In welchem Fall nutze ich die Umzugskostenpauschale?



Falls Sie Ihre Belege nicht vollständig gesammelt haben, können Sie die Umzugskostenpauschale geltend machen statt der jeweiligen Einzelleistungen, wenn Sie den Umzug von der Steuer absetzen. Diese Umzugskostenpauschale wird ständig erhöht. Informieren Sie sich online über die aktuelle Höhe der Pauschale. Es kann durchaus sinnvoll sein die Umzugskostenpauschale anzuwenden, wenn der Betrag höher ist als der Ihrer Einzelnachweise.

Was ist nicht von der Steuer absetzbar?



• Verluste und Aufwendungen durch die Veräußerung von Eigenheim
• Maklergebühren beim Erwerb von Eigentum
• Möbeleinlagerungskosten bis zur Fertigstellung des Eigenheims
• Aufwendungen für Renovierung und Ausstattung der neuen Wohnung
• Auch die Einrichtung (Möbel) ist nicht absetzbar

Wo trage ich meine Umzugskosten in der Steuererklärung ein?



Die privaten Umzugskosten machen Sie in Ihrer Steuererklärung bei Werbungskosten in der Anlage N geltend. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen, sind die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Steuererklärung bei Umzug: Welches Finanzamt ist bei Umzug zuständig?



Nach einem Umzug sollten Sie sich informieren welches Finanzamt jetzt für Sie zuständig ist. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Einkommenssteuererklärung beim richtigen Finanzamt ankommt, da die Einkommenssteuererklärung verpflichtend ist. Würden Sie diese an das falsche Finanzamt senden, könnten Fristen verstreichen, Ihre Ansprüche verfallen oder sogar unnötige Kosten für Sie entstehen. Informieren Sie sich besser direkt nach dem Umzug, welches Finanzamt jetzt für Sie zuständig ist. Ist es das neue örtliche Finanzamt oder das am alten Wohnsitz? Verwenden Sie die richtige Adresse für die Einreichung Ihrer Steuererklärung, um Ihren Umzug steuerlich abzusetzen.

Es gilt der Grundsatz zur örtlichen Zuständigkeit



Bei einem privaten Umzug ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung wohnen, grundsätzlich für Sie zuständig. Bei mehreren Wohnsitzen hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung davon ab, wo Sie oder Ihre Familie sich überwiegend aufhält. Hier gilt folgendes:

Bei Verheirateten: Innerhalb der Ehe ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Familienwohnsitz befindet. Wo sich die Familie überwiegend aufhält.

Bei Unverheirateten: Ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet, in der Sie sich hauptsächlich aufhalten. Das kann auch der Zweitwohnsitz sein.

Allgemein gilt bei Umzug:



Bei welchem Finanzamt Sie Ihre Steuererklärung bei Umzug abgeben müssen, ist im Allgemeinen folgendermaßen geregelt: Sobald das Finanzamt von Ihrem Umzug erfährt, beispielsweise durch Ihre Ummeldung oder persönliche Bekanntgabe der Adressänderung, wechselt die örtliche Zuständigkeit (§ 26 Abs. 1 AO). Sollten Sie Ihre Steuererklärung trotz Umzug bei Ihrem bisherigen Finanzamt versehentlich eingereicht haben, wird das für Ihren neuen Wohnsitz zuständige Finanzamt darüber informiert. Das neue Finanzamt ist ab dem Moment des Umzugs für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung zuständig.

Unser Tipp: Teilen Sie dem Finanzamt unverzüglich Ihre Adressänderung mit! Dadurch vermeiden Sie Irrläufer und lange Bearbeitungszeiten. Die Zuständigkeiten der Finanzämter können online anhand Ihrer Postleitzahl auf der Seite des Finanzamtes einsehen. Informieren Sie sich vor Ihrem Umzug.

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