
Unser Ratgeber gibt Ihnen Infos, ob Renovierung und Reparaturen bei Auszug vom Mieter oder Vermieter ausgeführt werden müssen und wie Sie passende Anbieter in Schmölln finden. Die Renovierung der Wohnung gehört in der Regel bei einem Umzug mit dazu. Jedoch stellt sich die Frage, von wem die Renovierung – also vom Mieter oder Vermieter – und die dazugehörigen Aufwendungen getätigt werden müssen. Generell besagt das Mietgesetz, dass bei einem Wohnungsauszug der Mieter nicht zwingend die Renovierungsarbeiten zu erledigen hat. Jedoch empfiehlt es sich den Mietvertrag noch einmal durchzulesen, um zu wissen, welche Regelungen mit dem Vermieter bei Vertragsabschluss getroffen wurden. In den meisten Mietverträgen wird jedoch die Renovierung auf den Mieter übertragen. Dieses Hin und Her hat beide Parteien schon oft vor das Gericht geführt – und in vielen Fällen wurde entschieden, dass die Pflicht bei dem Vermieter liegt. Um sich diesen Weg aber zu ersparen, sollte man sich, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet ist, mit seinem Vermieter über die Vorgehensweise der Renovierungsarbeiten einigen. Waren die Informationen für Sie hilfreich?
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