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Großenhain - Mietvertrag bei Umzug beachten
Umzug nach Großenhain. Die Stadt hat circa 0,018 Millionen Einwohner und umfasst eine Fläche von rund 130 Quadratkilometer.

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Bei Umzug Mietvertrag genau durchsehen



Den Mietvertrag durchlesen? - ist doch nur Papierkram. Mit so einer Einstellung sollte der geplante Umzug in eine neue Wohnung nicht beginnen. Der Mietvertrag stellt die Basis für die zukünftige Wohnsituation dar und sollte aus diesem Grund genau durchgelesen werden, damit es später zu keinen finanziellen Überraschungen kommt. Denn wie auch andere Anträge oder Formulare enthalten Mietverträge Kleingedrucktes bzw. komplizierte Wendungen, die gelesen und hinterfragt werden sollten. Deswegen lautet die allgemeine Regel: alles genau lesen und mindestens eine Nacht darüber schlafen. Die Gefahr, einen Mietvertrag sofort unterschreiben zu wollen, besteht darin, dass die gefundene Traumwohnung mit ihren optischen Eindrücken über die eigentlichen Mietbedingungen hinweg täuschen könnte.


Mietvertrag – auf was muss geachtet werden



Wichtig zu wissen ist zum Beispiel, ob eine Provision an den Makler gezahlt werden muss oder wie hoch die Kaution ausfällt. Wer Haustiere besitzt oder überlegt sich eines anzuschaffen, sollte sich danach im Mietvertrag erkundigen. Denn nicht alle Vermieter dulden Tiere bzw. erlauben nur Tiere bis zu einer bestimmten Größe. Des Weiteren sollte der Mietvertrag deutlich machen, wie Schönheits- oder Kleinstreparaturen gehandhabt werden. Wer in ein großes Wohnhaus mit mehreren Parteien zieht, sollte sich im Mietvertrag über die Regelung der Hausordnung erkundigen. Wird eine Firma oder der Hausmeister mit der Reinigung des Treppenhaus beauftragt, dann brauchen sich die Mieter nicht darum zu kümmern. Ist das nicht der Fall, dann müssen die neuen Mieter einplanen, je nach Vereinbarung und Anzahl der Mietparteien, sich wöchentlich oder monatlich an der Hausordnung zu beteiligen.
Auch nicht unwichtig ist die Regelung der Kündigungsfrist. In der Regel beträgt diese drei Monate, kann aber vom Vermieter individuell festgesetzt werden, wenn der Mieter damit einverstanden ist. Wird die Wohnung gekündigt, stellt sich dann auch die Fragen, wer die Renovierungsarbeiten übernimmt. Es sollte aus dem Mietvertrag ersichtlich werden, ob der Mieter diese in Eigenarbeit zu leisten hat oder ob beispielsweise ein Handwerksunternehmen damit beauftragt wird und die Kosten über die Kaution gedeckt werden. Oftmals können Mieter, die eine Mietwohnung beziehen zwischen beiden Varianten wählen.

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