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Mietkaution zahlen – wofür?
Durch den Erhalt der Mietkaution sichert sich der Vermieter gegen Ernstfälle ab. Dabei handelt sich um Vertragsbrüche, wenn zum Beispiel die Miete nicht gezahlt oder die Wohnung hingegen vertraglicher Vereinbarungen unrenoviert übergeben wurde. Die Mietkaution dient neben der finanziellen Absicherung auch dazu, um ein Vertrauensverhältnis zu dem neuen Mieter zu gewinnen.
In der Regel wird die Mietkaution bei einer Mietwohnung vom Vermieter verlangt. In Ausnahmefällen wie bei geförderten Wohnungen kann sie allerdings entfallen.
Rückzahlung der Mietkaution
Bei einem Umzug stellt sich immer wieder die Frage, wann erhalte ich die Mietkaution der alten Wohnung zurück. Die Rückzahlung ist im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) so geregelt, dass der Mieter die Kaution erst dann erhält, wenn alle Forderungen an den Vermieter ordnungsgemäß erfolgt sind. Das heißt, die Mietkaution wird dann erstattet, wenn die Wohnung laut Mietvertrag im ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter übergeben wurde und alle ausstehenden Zahlungen erfolgt sind. Dem Vermieter steht ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten zur Verfügung, in dem er die Wohnung und alle anderen Forderungen überprüfen kann. Dabei ist es von Vorteil, wenn zwischen Mieter und Vermieter vor Bezug der Wohnung eine Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt wurde. So können Streitigkeiten vermieden werden.
Wurde die Wohnung laut Vertrag übergeben und es stehen lediglich Zahlungsansprüche seitens des Vermieters an, so darf dieser nur den Teil der Mietkaution einbehalten, die den Zahlungsforderungen entspricht.
Wie hoch darf eine Mietkaution sein?
Die Höhe der Mietkaution darf laut BGB die dreifache Monatsmiete nicht übersteigen. Berechnungsgrundlage ist die Nettomiete zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschluss der Mietwohnung. Sollte die Miete in den Folgejahren steigen, so darf der Vermieter keine Erhöhung der Kaution verlangen.
Mit dem Umzug in eine neue Wohnung, muss wieder das Hinterlegen einer Mietkaution zwischen beiden Parteien geklärt werden. Der Mieter hat verschiedenen Möglichkeiten seine Mietkaution anzulegen, insofern der Vermieter zustimmt. Neben der gängigen Variante, das Geld bei einer Bank auf einem Sparbuch anzulegen, kann zum Beispiel auch eine Mietbürgerschaft beim Mietkautionsbund e.V. eingegangen werden.
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