Arbeitslosengeld II-Empfänger können sich bei einem bevorstehenden Umzug an die Arge (Arbeitsagentur) wenden. Denn gerade für Menschen, die sich in der Arbeitslosigkeit befinden, stellen jegliche Zusatzkosten eine finanzielle Belastung dar. Doch nicht ein Jeder kann diese Leistung in Anspruch nehmen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen gelten. Unter anderem können eine Scheidung, Schäden in der Wohnung oder ein Krankheitsfall angegeben werden. Auch wer wieder Arbeit in einer anderen Stadt gefunden hat, kann ebenfalls auf einen Zuschuss durch die Arge hoffen. Allerdings handelt es sich um eine Ermessensleistung seitens der Arge. Das heisst, dass die Entscheidung auf Umzugshilfe von den zuständigen Sachbearbeitern beziehungsweise von den finanziellen Ressourcen, die der Arge nur begrenzt zur Verfügung stehen, abhängig ist. Um den Anspruch gewähren zu können, müssen alle Angaben durch Zertifikate wie beispielsweise einen Attest oder einen Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Ein Umzug durch die Arge wird beispielsweise nicht gestattet, wenn der Antragsteller unter 25 Jahre ist - ein Ausnahme liegt im Fall einer Schwangerschaft vor. Bei der bloßen Hoffnung einen Job in einer anderen Stadt zu erhalten, wird der Antrag ebenso abgelehnt. Wurde die Bitte auf einen Umzug durch die Arge bestätigt, so kann nun die schriftliche Anfrage für die Übernahme der Umzugskosten gestellt werden. Wer gesundheitlich verhindert ist den Umzug selbst durchzuführen, kann eine Speditionsfirma damit beauftragen. Ansonsten werden in der Regel Umzugskartons, ein Transporter oder eine Pauschale für Umzugshelfer erstattet. Neben den anfallenden Umzugsaufwendungen übernimmt die Arge pauschal Ausgaben für Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung, wenn diese im Mietvertrag festgeschrieben sind. Wer durch die Arge zu einem Umzug veranlasst worden ist, da beispielsweise die Wohngröße hinsichtlich der Zuzahlungen nicht mehr angemessen ist, der bekommt den kompletten Umzug von der Arge bezahlt.
Wichtig für all Jene, die ihren Umzug mithilfe der Arge finanzieren möchten, ist, dass sie rechtzeitig das Amt darüber informieren und den Antrag stellen.
Waren die Informationen für Sie hilfreich?
Bitte teilen! Danke