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Hofheim am Taunus - Umzug zahlt Amt mit richtigem Antrag als Zuschuss

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Hofheim am Taunus - Umzug dem Amt rechtzeitig melden
Umzug nach Hofheim am Taunus. Die Stadt hat circa 0,039692 Millionen Einwohner und umfasst eine Fläche von rund 57,38 Quadratkilometer und liegt im Westen von Deutschland.

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Umzug dem Amt rechtzeitig melden

Wer sich in der Arbeitslosigkeit befindet und einen Wohnungswechsel plant, der kann bei seinem Umzug auf die Hilfe des Arbeitsamtes bauen. Allerdings erfordert die Bewilligung eines Umzugs durch das Arbeitsamt bestimmte Gründe. Eine Erklärung kann zum Beispiel die Auflösung eines Haushaltes im Scheidungsfall oder eine vorliegende Krankheit sein. Um weiterhin die staatlichen Leistungen zu erhalten, muss der Umzug durch das Arbeitsamt geprüft werden. Diese kann nur erfolgen, wenn die Anliegen unter anderem durch beglaubigte Urkunden oder einen Attest belegt werden.

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Zwar ist im Grundgesetz festgehalten, dass der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit eines Jeden Freiheit gewährt werden muss - dazu gehört auch die freie Wohnungswahl - jedoch hat jeder Bürger dem Staat gegenüber eine Gewisse Verantwortung zu tragen und kann nicht einfach Gelder beziehen ohne Angabe von Gründen. Denn, wenn der Umzug ohne die Genehmigung vom Arbeitsamt durchgeführt wird, stellt sich die Behörde die Frage, durch welche Gelder der Umzug finanziert wird. Das kann zur Folge haben, dass der staatliche Zuschuss gestrichen wird. Um dem zu entgehen, sollte der Umzug dem Arbeitsamt rechtzeitig durch eine sogenannte „Veränderungsmitteilung“ gemeldet werden.

Das notwendige Formular liegt im Jobcenter aus oder kann am PC online heruntergeladen werden. Damit die Prüfung noch vor dem Wohnungswechsel stattfindet, sollte diese Mitteilung dem Arbeitsamt mindestens fünf Tage vor dem Umzug zukommen. Wer innerhalb einer Stadt umzieht, so dass der Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes nicht gewechselt werden muss, sollte daran denken, spätestens einen Tag vor dem Umzug einen Postnachsendeantrag zu stellen. Da ein Jeder, der Arbeitslosengeld bezieht, immer für das Arbeitsamt erreichbar sein muss. Wenn der Wohnungswechsel in eine andere Stadt vollzogen wird, dann muss der Umzug dem dortigen Arbeitsamt gemeldet werden, damit ein fließender Übergang stattfindet und kein Verlust des Arbeitslosengelds droht. Wichtig zu wissen ist, welche Kosten anerkannt werden und angemessen sind. Denn je nach Stadt kann die Förderung für Wohnraum variieren, da beispielsweise in Halle niedrigere Lebenshaltungskosten vorherrschen als in München.

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