Der Mietspiegel – Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die regional durchschnittliche Miethöhe im frei finanzierten Wohnungsbau. In Deutschland wird der Mietspiegel derzeit von mehr als 300 Städten, die mehr als 20.000 Einwohner haben, erstellt. Zusammen mit Interessengruppen wie Mieter- oder Vermieterverbänden werden nach einigen Jahren immer wieder neue Erhebungen durchgeführt. Die Grundlage dafür bieten Mieterhöhungen beziehungsweise neu abgeschlossenen Mietverträge, die zum Zeitpunkt der Befragung im Durchschnitt vier Jahre zurückliegen. Denn die Städte erheben den Mietspiegel nicht jährlich, sondern aller paar Jahre, um die Mietentwicklung der Nettokaltmiete beobachten zu können.
Teilnehmer und Inhalt des Mietspiegels
Die Teilnehmer der Befragung werden zufällig ausgewählt und von Mitarbeitern der jeweiligen Stadt angeschrieben und um Mithilfe gebeten. Damit die Eigenschaften der Wohnungen im Mietspiegel genau beschrieben werden können, werden unter anderem Fragen zum Energieverbrauch, zur Lage der Wohnung, zum Baujahr und zur Qualität der Wohnung, sprich deren Ausstattung gestellt. Mit der Analyse der Fragebögen wird der gegenwärtige Mietzins und die Mietzinsspanne erstellt.
Der Mietspiegel dient Umziehenden als Orientierung und zum anderen ist er, wenn es mit dem Vermieter hart auf hart kommt, ein Beweismittel vor Gericht. Für den Vermieter ist er ebenso eine Hilfe und bietet eine Vergleichsgrundlage.
Die Spanneinordnung im Mietspiegel
Die Preisangaben in den einzelnen Mietspiegeln sind oftmals keine Direktwerte, sondern es wird eine sogenannte Spanneinordnung mithilfe eines Kriterienkatalogs gebildet. Solch eine Einordnung ist notwendig, da die Wohnungen neben den allgemeinen Kriterien wie Lage, Größe und Baujahr noch weitere Unterschiede aufweisen. Um den Mietpreis einer Wohnung genau bestimmen zu können, müssen die positiven bzw. wohnwerthöheren und die negativen bzw. wohnwertminderen Eigenschaften der Wohnung ermittelt werden. Dabei kann es durchaus sein, dass ein positives ein negatives Merkmal ausgleicht und eher ein Mittelwert bei der Festsetzung des Mietpreises zu wählen ist.
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