Malerarbeiten in Eigenheim und Mietwohnung
Mit unseren Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema
Malerarbeiten in Gelsenkirchen. Egal ob in einer Mietwohnung in Gelsenkirchen oder in einem Eigenheim, es fallen immer wieder Malertätigkeiten an. Bei letzterem steht es den Eigentümern allerdings frei, wann und wie oft sie Malerarbeiten in ihren eigenen vier Wänden durchführen. In einer Mietwohnung gestaltet sich der Sachverhalt etwas anders. Die Mieter müssen sich an gesetzliche Regelungen halten, damit die Wohnung in Gelsenkirchen unter anderem nach Auszug unkompliziert, d.h. in einem ordnungsgemäß renovierten Zustand, weiter vermietet werden kann. Laut Gesetz gelten folgende Vorschriften für Malerarbeiten: je nach Räumlichkeit müssen die Mieter aller drei, fünf und sieben Jahren
Renovierungsarbeiten, sogenannte Schönheitsreparaturen durchführen. Die Drei-Jahres-Frist gilt für Wände und Decken in der Küche und im Bad. Aller fünf Jahre sollen Malerarbeiten in den Wohnräumen vorgenommen werden und Nebenräume wie die Abstellkammer sollen laut Gesetz aller sieben Jahre einen neuen Anstrich erhalten. Die Mieter haben bei der Gestaltung der Wohnung, sprich der Farbgebung, freie Wahl.
Wann müssen Malerarbeiten verrichtet werden?
Bei einem Umzug in eine neue Wohnung stehen, wenn zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag keine anderen Vereinbarung getroffen worden sind, ebenfalls Malerarbeiten an. Allerdings sind diese – die Farbwahl betreffend – eingeschränkter. Die Malerarbeiten müssen laut Gesetz so verrichtet werden, dass dem Vermieter keine Schäden entstehen und er die Wohnung weiter vermieten kann. Dabei steht es dem Mieter frei, ob er die Wohnung selbst streichen möchte oder einen Maler in Gelsenkirchen mit der Renovierung beauftragt. Allerdings können die Malerarbeiten umgangen werden, wenn die Mieter sich an die gesetzlichen Fristen der Malerarbeiten halten und innerhalb dieser ausgezogen wird. Die Renovierungsarbeiten sind nur dann notwendig, wenn das Erscheinungsbild der Wohnung nicht ordnungsgemäß ist. Das bedeutet, wenn die Wände der Wohnung kurze Zeit zuvor mit einem kräftigen Farbanstrich versehen wurden, so kann der Vermieter nicht dazu gezwungen, die Wohnung in diesem Zustand zu übernehmen. Bei Auszug aus der Wohnung sollte diese in einem unauffälligen Einheitsanstrich, der dem Durchschnittsgeschmack entspricht, gemalert werden.
Malerfirma oder selber streichen?
Ob Sie eine Malerfirma in Gelsenkirchen beauftragen hängt von Ihren Fähigkeiten ab. Kleinere Flächen oder Wände kann man schnell selbst erneuern. Eine ganze Wohnung oder ein Haus sollten Sie den Profis überlassen. Die Arbeitskosten können Sie in der Steuererklärung geltend machen.
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