Rahmenvertrag für Umzüge von Staatsbediensteten
Zum Rahmenvertrag für Umzüge von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – ausgenommen Umzüge im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes -
Das Umzugsunternehmen berechnet dem Umziehenden für die mit dem Umzug zusammenhängenden Leistungen höchstens folgende Entgelte: (Dies sind Beispielwerte, variieren je nach Rahmen-Vertrag)
· Kosten für V/N-Arbeiten je m³ Umzugsgut 61,36 €
· Transportkosten (km/m³) 0,05 €
· Aufzugspauschale 44,48 €
· Erschwernisse/m³ 5,04 €
Die Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.
Welche Umzugsleistungen werden erstattet?
In der Regel sind bei diesen aufgeführten Preisen abgegolten:
Notwendige Leistungen für das Anfertigen und Versenden von Kopien, Faxgebühren, Porto etc.
Alle beinhalteten Umzugsleistungen:
- An- und Abfahrt incl. aller Spesen,
- Geschosszuschläge, Zuschläge für schwere Güter wie Tresore, Klaviere, Motorräder, Maschinen etc.
- Kosten für evtl. benötigte fremde Gewerke und erforderliches Kleinmaterial für das Wiederanschließen der bereits in der bisherigen Wohnung genutzten hauswirtschaftlichen Geräte und Einrichtungsgegenstände.
Welche Leistungen werden nicht erstattet?
Sonderwünsche des Umziehenden sind kein Bestandteil von Rahmenverträgen und werden nicht erstattet.
einige Beispiele:
- Ab- und Aufbau von Gartenhäusern, Saunen, SAT-Anlagen, Grillkaminen etc.
- Entfernen oder Verlegen von Teppichböden, Parkett
- Anfertigen einer neuen Arbeitsplatte für den neuen Küchenumbau
- Einstellen von Rundfunk- oder Fernsehgeräten, Aufstellen von
Modelleisenbahnen und Recordern
- Transport von Gegenständen, die den üblichen Rahmen einer Wohnungseinrichtung übersteigen
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