Unser Ratgeber erläutert den Sinn von Handwerkern beim Umzug und welcher Handwerkerarbeiten diese übernehmen können. Diese reichen von den Renovierungsarbeiten, die laut Mietvertrag, erfüllt werden müssen, über das Verlegen eines neuen Fußbodens, bis hin zu Anschlussarbeiten von Herd oder Spüle. Wer nicht gerade handwerklich begabt ist oder auf Freunde und Bekannte zurückgreifen kann, die diese Arbeiten verrichten können, der muss ein Handwerksunternehmen beauftragen. Dabei sollten immer mehrere Unternehmen miteinander verglichen werden, da so das beste Preis-Leistungsangebot gewählt werden kann. So wird zwar zunächst der Geldbeutel belastet, dafür erleichtern die Handwerker aber Arbeitsprozesse, ersparen einem viel Zeit, so dass der Umzug schnell vollbracht ist.
Wann werden Anbieter für solche Leistungen gebraucht?
Handwerker in Taufkirchen werden vor allem für folgende Aufgaben angefordert:
Renovierungsarbeiten: Häufig werden Handwerker für Renovierungsarbeiten angefordert. Diese beinhalten, je nach Auslegung des Mietvertrags, unter anderem das Streichen der Wände und Decken. Zuvor sollten von den Malern die Bohr- und Dübellöcher, die durch das Befestigen von Schränken oder Regalen entstanden sind, fachgerecht verschlossen werden.
Fußboden verlegen: Zieht man in eine Wohnung, in der vor Bezug noch Teppichboden ausliegt, können die Mieter nach Absprache mit dem Vermieter zum Beispiel Parkett oder Laminat verlegen lassen.
Installateur- bzw. Montagearbeiten: Gerade bei einem Umzug sind Installateurarbeiten sehr wichtig. Große Geräte wie Waschmaschine, Herd oder Spülmaschine müssen fachkundig angeschlossen werden. Auch das Anbringen von Lampen gehört zu den Aufgaben der Installateure.
Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden
Wer ein Handwerksunternehmen in Taufkirchen damit beauftragt Reparaturen, Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten in den eigenen vier Wänden vorzunehmen, der kann die entstehenden Kosten zum Teil von der Steuer absetzen. Unter dem Punkt „haushaltsnahe Dienstleistungen“ können die Handwerkerleistungen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Absetzbar sind unter anderem Arbeiten am Dach oder an der Garage. In Wohnungen können Handwerkerleistungen an Wänden, Fenstern und Türen berücksichtig werden. Materialkosten können jedoch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings wird nicht der Gesamtbetrag der Handwerkerkosten erstattet, sondern 20 Prozent der gesamten Rechnungskosten. Insgesamt werden vom Finanzamt Kosten in Höhe von maximal 1.200 Euro zurück erstattet.
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