Bundeswehrumzug – Eigeninitiative oder Umzugsunternehmen?
Einen Bundeswehrumzug müssen Soldaten vornehmen, die an einen anderen Standort versetzt worden sind. Es gibt zahlreiche Umzugsfirmen in Deutschland, die einen Rahmenvertragspartner mit der Bundeswehr und dem Auswärtigen Amt eingegangen sind und auf Bundeswehrumzüge innerhalb Deutschlands spezialisiert sind. Um an ein solches Unternehmen in Frankfurt am Main zu gelangen, kann bei der jeweiligen Dienststelle eine Liste mit der Nennung der verschiedenen Firmen eingesehen werden. Soldaten müssen dieses Angebot der Bundeswehr nicht annehmen, sondern können ihren Umzug auch privat und selbst organisieren. Wird aber ein Unternehmen gewählt, das einen Bundeswehrumzug durchführt, so wird den Soldaten der finanziellen Aufwand von ihrem Arbeitgeber ersetzt. Sie müssen lediglich das Umzugsangebot der ausgewählten Spedition sowie eine Auflistung des gesamten Umzugsguts erstellen und diese bei der Abrechnungsstelle vorlegen. Fällt die Wahl nicht auf eines der Bundeswehrumzugsunternehmen, so können sich die Soldaten einen Pauschalbetrag auszahlen lassen, der je nach Volumen des Transportguts und der Distanz zwischen alter und neuer Wohnung ermittelt wird.
Bundeswehrumzug – Anspruch auf Trennungsgeld
Wer einen
Bundeswehrumzug in Frankfurt am Main durch Versetzung vornehmen muss und zudem bereit ist in die Nähe der Dienststelle zu ziehen, aber in der besagten Umgebung keine entsprechende Wohnung vorfinden kann, hat die Möglichkeit bei der Dienststelle ein sogenanntes Trennungsgeld zu beantragen. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen allerdings einige Maßnahmen getroffen worden sein. So muss sich der Soldat, dem ein Bundeswehrumzug bevorsteht, ferner auf einer Liste bei der Wohnungsfürsorgestelle eintragen und einen Makler beauftragen. Weiterhin muss eine Wohnungsanzeige in der Tagespresse gesetzt und der Kontakt mit Wohnungsbaugesellschaften hergestellt werden. Sollen zudem noch individuelle Wünsche berücksichtigt werden, das heißt, die Größe der Wohnung oder eine bestimmte Wohngegend, dann muss der Antrag frühestmöglich gestellt werden. Wird das Trennungsgeld bewilligt, so erhält der Soldat zum Beispiel die Reisekosten zwischen seiner Wohnung und der Dienststelle oder Übernachtungsgeld erstattet.
Über den detaillierten Ablauf, also auf was die Soldaten bei einem Bundeswehrumzug achten sollten, geben Onlineportale sowie die zuständigen Behörden der Bundeswehr genaue Auskunft.
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