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Bundesumzugskostengesetz (BUKG) unterstützt beim Umzug und hält die Umzugskosten gering.

Ratgeber zum Umzug - Bundesumzugskostengesetz (BUKG)

Bundesumzugskostengesetz hilft bei den Umzugskosten

Begünstigungen für Umzüge laut Bundesumzugskostengesetz



Das Bundesumzugskostengesetz gilt für alle Richter im Bundesdienst, Bundesbeamten und Soldaten. Um das Bundesumzugskostengesetz in Kraft treten zu lassen, müssen die Betroffenen ihren Antrag auf einen Umzug schriftlich von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen. Diese Bewilligung sollte vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen. In der Regel kommt das Bundesumzugskostengesetz dann zur Anwendung, wenn eine Versetzung vollzogen wird. Der Begünstigte bekommt dann unter anderem die Übernahme der Reisekosten, Mietentschädigung und Beförderungsauslagen erstattet.

Bundesumzugskostengesetz ersetzt Beförderungsauslagen



Beförderungsauslagen beinhalten nach dem Bundesumzugskostengesetz den Transport all jener relevanten Möbelstücke und Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Umzugs in der Wohnung befinden. Die Kosten werden komplett übernommen, wenn der Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands durchgeführt wird. Liegt der neue Wohnort im Ausland, so gilt die Übernahme der Beförderungskosten bis zur Grenze.

Bundesumzugskostengesetz regelt Kosten für Mietentschädigung



Das Gesetz besagt, dass der Mietbetrag dann übernommen wird, wenn beispielsweise parallel beide Wohnungen mit Mietzahlungen belastet sind. In einem anderen Fall, wenn die neue Wohnung noch nicht bezogen werden kann, aber Mietforderungen anstehen, werden ebenfalls die Kosten erstatten.

Erstattung der Reisekosten laut dem Bundesumzugskostengesetz



Reisekosten werden für den Tag des Umzugs übernommen und zwar auch für die Familienangehörigen, die zum gemeinsamen häuslichen Haushalt gehören. Falls es den Umziehenden verwehrt bleibt, sofort in ihr neues Heim einzuziehen, werden ihnen auch die Übernachtungskosten in einer Pension oder in einem Hotel gezahlt. Im Voraus können zudem für die Vorbereitungsarbeiten in der Wohnung ebenfalls Reisekosten gewährt werden.
Auch für die Besichtigung von Wohnungen, die in die engere Auswahl fallen, können Reisekosten laut dem Bundesumzugskostengesetz gezahlt werden. Zu beachten ist dabei, dass der Preis der günstigsten Fahrkarte und der niedrigsten Klasse des Beförderungsvehikels erstattet wird. Zur Besichtigung können auf Kosten des Arbeitgebers allerdings nicht beliebig viele Personen fahren. Erlaubt sind zwei Personen, die eine Reise unternehmen, oder eine Person, die zwei Reisen tätigt.

Für genauere Fragen zu dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG), gibt das Bundesministerium für Justiz unter anderem auf seiner Internetseite Auskunft.

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