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Böhlen - Umzugskostenbeihilfe von Behörden (Arge, Arbeitsamt, Jobcenter, Kommune)

Umzugskostenbeihilfe von Behörden (Arge, Arbeitsamt, Jobcenter, Kommune)

Unter Umständen steht ihnen eine Übernahme von Umzugskosten der Argen, Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Arbeitsämter laut SGBII zu. Für die Kostenübernahme benötigen Sie in der Regel 3 Angebote verschiedener Umzugsspeditionen ihrer Wahl. Informieren Sie sich bei ihrem Bearbeiter der jeweils zuständigen Behörde ob ihnen Umzugskosten gewährt werden.

Ein Umzug kann nötig sein bei erneuter Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt oder Ausland. Weitere Erstattungen von Kosten der Behörden können Malerarbeiten bei Auszug sein, Kautionszahlung der neuen Wohnung usw. und stehen meist im Zusammenhang mit der Notwendigkeit eines Umzugs nach Aufforderung der Behörde. Umzüge könnten nötig werden bei Scheidung, Familienzuwachs, Vermieter kündigt, Schimmelbefall, Rekonstruktion etc. Erstattung der Umzugskosten vom Arbeitsamt erfolgt nur, wenn Sie vor dem Umzug einen Antrag auf Übernahme der verschiedenen Umzugskosten stellen und mit ihrem Bearbeiter abstimmen.

Ein Beispiel zur Kostenübernahme eines Auslandsumzug von Deutschland in die Schweiz:



Sie können den Umzug nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, arbeitssuchend sind ALG I / ALG II bekommen, noch im Beruf stehen aber gekündigt sind oder die Lehre beenden.

Antrag stellen auf Umzugskostenbeihilfe an ihre zuständige Behörde.

Vorlegen sollten sie unbedingt: neuen Arbeitsvertrag, neuen Mietvertrag, in der Regel 3 Umzugsangebote von verschiedenen Umzugsspeditionen ihrer Wahl. Stehen Sie ihrem Bearbeiter immer freundlich und sachlich zur Seite, denn er entscheidet über die Kostenübernahme und ihre berufliche Zukunft.

Ablehnung der Umzugskostenheihilfe der Behörden:



Ihr Bearbeiter lehnt die Kosten für einen Umzug ab und verlangt eine reduzierte Kostenlösung in Form eines Umzug-Miet-LKW unter Hilfenahme von Freunden + Verwandten.

ACHTUNG ist geboten, diese Variante ist für Sie oft teurer als gedacht. WARUM?

Versicherungsschutz fehlt für ihre gesamten Möbel, Schäden im Treppenhaus, Schäden am Gebäude, für ihre Freunde oder Verwandten. (Sie tragen privat und haften privat)

Umzugswagen LKW 7,5t sind oft nur mit 1000,00 € Selbstbeteiligung zu mieten, ein Möbelwagen 3,5t Sprinter mit ca. 750,00 € und müssen bei einer Anmietung oft mit Kreditkarte oder in Bar hinterlegt werden. Machen Sie einen Schaden am Umzugswagen, sind 1000,00 € schnell erreicht und somit zahlen Sie.

Ein gültiger Führerschein sollte auch vorhanden sein und ebenfalls einige Erfahrungen als Umzugs-LKW-Fahrer. Haben Sie beides nicht ist ein Fahrer mit Kosten verbunden. Sie benötigen den Umzugs-Fahrer und Umzus-Miet-LKW über mehrere Tage dies verursacht erhebliche Umzugskosten in Kombination mit den benötigten Kilometern.

Bitten Sie ihren Bearbeiter um Prüfung oder legen Sie Widerspruch gegen die schrifltiche Ablehnung der Umzugskostenübernahme ein. Eine Umzugsfirma erspart ihnen Zeit und Ärger und können sich somit auf die neue Wohnung bzw. Arbeitsstelle besser vorbereiten, darin liegt der Sinn einer Umzugskostenbeihilfe.

Diese Ausführungen sind Erfahrungswerte zahlreicher bundesweit tätiger Umzugsunternehmen und stellen keine Rechtsberatung dar, sondern soll Sie vor unübersichtlichen Umzugskosten schützen. Denn in aller Regel erstellen Umzugsspeditionen Angebote zu Umzugs-Festpreisen.

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