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Halteverbotszone in Nördlingen online beantragen

Halteverbotszone in Nördlingen online einrichten

Wenn Sie in Nördlingen eine Halteverbotszone einrichten möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten Ihnen mit unserem langjährig erfahrenen und zuverlässigen Partner eine unbürokratische Möglichkeit, schnell eine Halteverbotszone online anzumelden.

So geht HVZ online

HVZ-Online-Formular ausfüllen und Anfrage stellen

✓ Kostenangebot bestätigen

✓ Halteverbotszone wird angemeldet und eingerichtet.

Ihre Angaben sind bis zur Angebotsbestätigung unverbindlich.

Sollten Sie Fragen zum Thema haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Ihr Team von Umzug-Marktplatz.

Tipps und Tricks zur HVZ

AGB's anzeigen

Wo soll die Halteverbotszone eingerichtet werden?

Zeitraum und Größe der Sperrung?

Die Halteverbotszone soll auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden. Grund kann eine schmale Straße sein.

Ihre Anschrift und Kontaktdaten?

Rechnungsanschrift wie HVZ
* Pflichtfelder. Datenschutz

Info! Sie können im nächsten Schritt Ihre Angabe noch einmal überprüfen und zusätzliche Anmerkungen zu Ihrer Halteverbotszone ergänzen.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

Folgende Vereinbarungen sind Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Umzug-Marktplatz.de, HVZ-Partner und dem Nutzer der angebotenen Dienste, nachfolgend "Kunde" genannt.

Abweichende Bestimmungen und Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, soweit wir deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch für Leistungen, die dem Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Kundenbedingungen erbracht werden, sofern keine ausdrückliche Einwilligung unsererseits vorliegt.

Grundlage des Handelns des Umzug-Marktplatz.de ist die Straßenverkehrsordnung und die Vorgaben der jeweils zuständigen Behörde.

2. Angebote, Aufträge, Leistungen, Rücktritt

a. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden
b. Der Kunde ermächtigt uns ausdrücklich, vereinbarte Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
c. Maßgeblich für eine auszuführende Leistung ist die entsprechende, behördliche Genehmigung, sofern diese für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Sollten zwischen dem Auftrag des Kunden und der behördlichen Genehmigung Abweichungen bestehen, werden die Änderungen entsprechen den behördlichen Bedingungen automatisch ausgeführt. Haltverbotszonen werden gemäß der gültigen Genehmigung und nicht nach Einschätzung des Kunden aufgestellt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

a. Die Preise von uns sind in der Regel Bruttopreise inkl. der behördlichen Genehmigungsgebühren
b. Preise werden zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart.
c. Forderungen sind mit Zugang der Rechnung grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig.
d. Rechnungen können per Überweisung oder per Lastschrift bezahlt werden. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung werden gegebenenfalls anfallende Bankgebühren für Rücklastschriften, die durch den Kunden zu verantworten sind, zuzüglich einer Kostenpauschale für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 10,00 Euro je Einzelfall zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer der Hauptforderung zugeschlagen.
e. Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, können wir die weitere Durchführung sämtlicher Aufträge des Kunden bis zur vollständigen Zahlung dieser Entgelte ablehnen.

4. Gewährleistung und Haftung
a. Die Haftung für Schäden, die keine Personenschäden sind, ist nur bei fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.
b. Wir übernehmen keine Haftung, wenn unberechtigte Personen nach der Schilderstellung und Protokollierung unberechtigt Schilder verändern oder entfernen. Wir schulden nur die Aufstellung der Schilder, nicht aber, dass diese am Tag der Gültigkeit ordnungsgemäß stehen. Zu einer Überprüfung der aufgestellten Schilder zwischen Aufstellung und Gültigkeit sind wir nicht verpflichtet.
c. Wir übernehmen keine Haftung in Fällen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
d. Insbesondere stellt der Kunde als Auftraggeber und Genehmigungsinhaber und/oder Nutznießer einer Haltverbotszone uns von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen oder Schäden frei.
e. Die Erteilung der beantragten behördlichen Genehmigung wird von uns nicht garantiert; die Entscheidung hierüber obliegt der jeweiligen Behörde. Leistungen, die für die Beantragung erbracht wurden (z.B. Ortsbesichtigungen, Gebühren), sind vom Kunden zu zahlen, auch wenn keine Genehmigung erteilt wird.
f. Sollte es sich um einen kurzfristen Auftrag handeln und die Genehmigung nicht rechtzeitig eintreffen, muss diese trotzdem mit Zahlung des Gesamtpreises bezahlt werden.

6. Gerichtsstand
a. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt, sofern der Kunde eine juristische Person oder Kaufmann ist, als Gerichtsstand Jena als vereinbart.
b. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

7. Sonstiges
a. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Zustimmung von uns.
b. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

▷ Was passiert mit Ihren Daten, Datenschutz?

Wir garantieren Ihnen, Ihre Daten nur im Umzugsnetzwerk registrierten und geprüften HVZ-Dienstleistern zur Verfügung zu stellen. Alle Daten werden sicher mit SSL über HTTPS übertragen und dem Stand der Technik für Unbefugte unzugänglich gespeichert. Ihre Angaben speichern wir für 90 Tage. Danach werden Diese automatisch gelöscht. Alles Weitere finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Online-HVZ-Service

Sie benötigen eine Halteverbotszone? Wenn Sie einen Umzug planen, einen Container benötigen, ein Baugerüst stellen oder sonstige Gründe für eine gesperrte Parkfläche am Straßenrand haben, eine Halteverbotszone ist hierfür die sicherste Lösung. Mit unserem Online-HVZ-Service können Sie einfach eine Halteverbotszone am gewünschten Ort online beantragen.

Halteverbot und Umzug

Bei einer HVZ handelt es sich um eine behördliche Genehmigung einer Halteverbotszone für das zeitliche Parken eines Umzug-LKW um fachgerecht einen Umzug durchzuführen. Es ist darauf zu achten den Platzbedarf am Umzugstag in Metern für den Möbelwagen zu kennen um den Umzugswagen entsprechend abzustellen in dieser Zone. Diese HVZ ist für verschiedene Umzüge, Küchenmontagen, Möbeltransporte oder Umzugsliftstellung nötig um keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Frist für HVZ?

Die Halteverbotszeichen bzw. Halteverbotsschilder für eine Halteverbotszone sind 72 Stunden vor dem Umzug aufzustellen. Ihr Antrag sollte mindestens 20 Werktage vor dem Umzugstag liegen, so gilt ihr Antrag auf die Haltezone für rechtzeitig gestellt.